vivenu

General terms and conditions of

F.A.T. Karting League Hub 5

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen FAT Karting League GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: FAT Karting League GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Tickets und Teilnahmeberechtigungen für Karting-Veranstaltungen der FAT Karting League in Deutschland, einschließlich Einzeltickets, Saisontickets, Meisterschaftsteilnahmen sowie damit verbundener Preis- oder Assessment-Programme.

    1.2 Vertragspartner ist Eintragungsnachricht in der Registersache "FAT Karting League GmbH", Anschrift: Curiestraße 2, 70563 Stuttgart, Geschäftsnummer: HRB 804403 , handelnd unter FAT Karting League ("FKL", "wir", "uns"). Diese Klausel ist vor Veröffentlichung anzupassen, wenn eine andere Gesellschaft die Tickets verkauft.

    1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Veranstaltungsbeschreibungen, veranstaltungsspezifische Hinweise, Sicherheitsanweisungen, Streckenregeln sowie die sportlichen und technischen Reglements von FKL werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie dem Kunden vor Abgabe der Bestellung klar, zugänglich und in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt wurden. Dies berührt nicht das Recht von uns, des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungsverantwortlichen, bei der Veranstaltung angemessene Sicherheits-, Sport-, Betriebs- oder Veranstaltungsanweisungen zu erteilen, einschließlich Anweisungen im Rahmen der Fahrerbesprechung. Teilnehmer müssen solche Anweisungen befolgen, soweit sie für Sicherheit, fairen Wettbewerb, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder einen geordneten Veranstaltungsablauf erforderlich sind.

    1.4 Soweit eine Veranstaltung nach DMSB-, FIA-, CIK-FIA-, Streckenbetreiber- oder sonstigen Motorsportregeln genehmigt oder durchgeführt wird, gelten diese Regeln zusätzlich, soweit sie in angemessener Form mitgeteilt wurden. Aus Sicherheitsgründen vor Ort erteilte Sicherheitsanweisungen gehen vor.

    1.5 Für Ticketverkäufe in Deutschland ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich. Die englische Fassung dient nur der Verständlichkeit.

    1.6 "Kunde" ist der Ticketkäufer. "Teilnehmer" oder "Fahrer" ist die Person, die an der Veranstaltung teilnimmt. Ist der Teilnehmer oder Kunde minderjährig, gelten diese AGB auch gegenüber dem gesetzlichen Vertreter bzw. Sorgeberechtigten.

    2. Ticketarten, Bestellablauf und Vertragsschluss

    2.1 Wir bieten Einzeltickets für eine einzelne Veranstaltung und Saisontickets für mehrere bestimmte Veranstaltungen oder einen bestimmten Meisterschaftszeitraum an.

    2.2 Termine, Veranstaltungsorte, Klassen/Kategorien, Alters-, Größen-, Gewichts-, Lizenz-, Erfahrungs-, Ausrüstungs- und Aufsichtsanforderungen sowie die Anzahl der in einem Saisonticket enthaltenen Veranstaltungen werden in der Veranstaltungsbeschreibung oder im Checkout vor dem Kauf angezeigt.

    2.3 Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung ab, wenn er den Online-Bestellvorgang abschließt und die eindeutig beschriftete Bestellschaltfläche, etwa "zahlungspflichtig bestellen", anklickt.

    2.4 Vor Abgabe einer Online-Bestellung muss der Kunde die Möglichkeit haben, seine Bestelldaten zu überprüfen und zu berichtigen. Die anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige anwendbare veranstaltungsbezogene, sicherheitsbezogene, sportliche und technische Reglements werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung zum Lesen, Ausdrucken und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung mit den wesentlichen Bestelldaten. Die anwendbaren Vertragsbedingungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, zum Beispiel als PDF-Download, E-Mail-Anhang oder in einem sonstigen dauerhaften Format über die Ticketing-Plattform.

    2.5 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch Auftragsbestätigung, Zahlungsbestätigung, E-Ticket oder sonstige Bestätigung in Textform annehmen. Wir können eine Bestellung ablehnen, wenn die Veranstaltung ausverkauft ist, Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, die Zahlung nicht eingeht oder objektive Sicherheits-, Sanktions-, Betrugspräventions- oder Rechtsgründe bestehen.

    2.6 Tickets werden als E-Tickets ausgegeben, sofern nicht anders angegeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und das E-Ticket bei der Veranstaltung auf Wunsch vorzulegen.

    2.7 Preise sind Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar, und einschließlich aller im Checkout ausgewiesenen zwingenden Buchungsgebühren. Die Zahlung ist mit Bestellung fällig, sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist.

    2.8 Sonderangebote, Frühbucherrabatte und Gutscheincodes gelten nur zu den jeweils kommunizierten Bedingungen. Eine Kombination ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

    2.9 Tickets und Saisonberechtigungen sind personenbezogen auf den benannten Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Kommerzieller Weiterverkauf, Versteigerung oder Nutzung von Tickets zu Marketingzwecken sind ohne unsere vorherige Zustimmung strengstens untersagt. Ein Teilnehmerwechsel bedarf unserer vorherigen Zustimmung, soweit dies zur Prüfung von Teilnahmeberechtigung, Alter, Ausrüstung, Sicherheit oder Klasseneinteilung erforderlich ist; die Zustimmung wird ohne sachlichen Grund verweigert.

    3. Teilnahmevoraussetzungen, Minderjährige und Aufsicht

    3.1 Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer alle Veranstaltungsanforderungen erfüllt, insbesondere Alters-, Größen-, Gewichts-, Lizenz-, Erfahrungs-, medizinische Tauglichkeits-, Ausrüstungs-, Briefing- und Sicherheitsanforderungen.

    3.2 Kunde und Teilnehmer müssen bei der Buchung und vor Ort vollständige und richtige Angaben machen. Sind Angaben wesentlich falsch oder unvollständig und können Teilnahmevoraussetzungen deshalb nicht geprüft werden, dürfen wir die Teilnahme verweigern. Liegt die Verweigerung oder Nichtteilnahme im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. Teilnehmers, ist eine Erstattung ausgeschlossen.

    3.3 Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur mit vorheriger nachweislicher Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Ein gesetzlicher Vertreter oder ein vom gesetzlichen Vertreter ausdrücklich bevollmächtigter Erwachsener muss den Minderjährigen während der gesamten Veranstaltung begleiten und beaufsichtigen. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf der Minderjährige nicht teilnehmen. Wird die Teilnahme verweigert, weil diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

    3.4 Wir dürfen Identität und Alter eines Teilnehmers prüfen und einen Nachweis der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters jederzeit verlangen.

    4. Medizinische Tauglichkeit, Versicherung und Gesundheitsangaben

    4.1 Karting und Motorsport sind mit erhöhten und typischen Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, ist selbst dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer medizinisch und körperlich zur Teilnahme geeignet ist.

    4.2 Ein Teilnehmer darf nicht teilnehmen, wenn Alkohol, Drogen, Krankheit, Verletzung, Müdigkeit, Medikamente oder sonstige Umstände die sichere Teilnahme beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.

    4.3 Vor dem Fahren muss der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter den Sicherheitsverantwortlichen der Veranstaltung über sicherheitsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Behinderungen oder Umstände informieren, die zur Beurteilung einer sicheren Teilnahme vernünftigerweise erforderlich sind. Gesundheitsdaten werden nur verarbeitet, soweit dies für Sicherheit, Notfallversorgung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist, und nach Maßgabe unserer Datenschutzhinweise.

    4.4 Besteht ein objektiver Sicherheitsgrund, dürfen wir ein ärztliches Attest oder eine gleichwertige Bestätigung der Tauglichkeit verlangen. Kann der Sicherheitsgrund nicht angemessen ausgeräumt werden, dürfen wir die Teilnahme verweigern oder beenden.

    4.5 Wir unterhalten eine Veranstalter-/Betriebshaftpflichtversicherung, soweit für die Veranstaltung erforderlich oder angemessen. Diese Versicherung ist keine persönliche Unfall-, Kranken-, Reise-, Gepäck- oder Sachversicherung für Teilnehmer, Eltern, Erziehungsberechtigte oder Gäste. Teilnehmer sollten eine eigene Unfall-, Kranken- und Reiseversicherung besitzen.

    4.6 Diese Versicherungsklausel beschränkt unsere Haftung nach Ziffer 12 nicht.

    5. Sicherheit, Regeln, Briefings und Ausrüstung

    5.1 Teilnehmer sind verpflichtet, alle vor Abgabe der Bestellung bereitgestellten Veranstaltungs-, Sicherheits-, sportlichen, technischen, Ausrüstungs- und Streckenregeln zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Darüber hinaus sind die bei der Veranstaltung von FKL, dem Veranstaltungsort, Offiziellen, Streckenposten oder Instruktoren erteilten Sicherheits- und Betriebsanweisungen jederzeit zu befolgen. Mit dem Kauf eines Tickets bestätigt der Kunde die Zustimmung zu diesen Regeln und Anweisungen.

    5.2 Fahrer und bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter oder bevollmächtigter Erwachsener müssen an allen verpflichtenden Fahrerbriefings teilnehmen. Die Nichtteilnahme kann zum Ausschluss vom Fahren führen. Liegt die Nichtteilnahme im Verantwortungsbereich des Kunden oder Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

    5.3 Teilnehmer müssen die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung verwenden und sicherstellen, dass die Ausrüstung richtig sitzt und sich in sicherem Zustand befindet. Wir dürfen Ausrüstung prüfen und nicht regelkonforme oder unsichere Ausrüstung zurückweisen.

    5.4 Vor der Teilnahme können Sicherheitsbestätigungen, Erklärungen oder Risikohinweise verlangt werden. Sie dienen der Sicherheitsinformation und der Anerkennung der Veranstaltungsregeln; sie verzichten nicht auf gesetzliche Rechte und beschränken die Haftung nicht, soweit deutsches Recht eine Haftungsbeschränkung nicht erlaubt.

    5.5 Wir dürfen den Zutritt verweigern, eine Session abbrechen, einen Teilnehmer von Streckenaktivitäten entfernen oder einen Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn ein objektiver Sicherheitsgrund besteht, insbesondere bei versäumter Fahrerbesprechung, nicht regelkonformer Ausrüstung, unsicherem Verhalten, Verdacht auf Beeinträchtigung, gesundheitlichen Bedenken, Nichtbefolgung von Anweisungen oder einem schwerwiegenden Regelverstoß. Liegt der Grund im Verantwortungsbereich des Kunden oder Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Liegt der Grund nicht im Verantwortungsbereich des Kunden oder Teilnehmers, besteht unsere vorrangige Abhilfe darin, eine angemessene Ersatzmöglichkeit anzubieten. Eine Erstattung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder keine angemessene Ersatzmöglichkeit verfügbar ist.

    5.6 Wir dürfen Veranstaltungs-, Sicherheits-, sportliche, technische, Ausrüstungs- oder Streckenreglements nach Abgabe der Bestellung aktualisieren, klarstellen oder ergänzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Sicherheit, fairer Wettbewerb, Vorgaben des Veranstaltungsorts, Versicherungsanforderungen, gesetzliche oder behördliche Anforderungen, Schutz von Minderjährigen, betriebliche Erfordernisse, Klasseneinteilung, Ausrüstungskompatibilität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder Meisterschaft. Wir stellen dem Kunden geänderte Reglements zum Zeitpunkt der Änderung in Textform oder über die Ticketing-Plattform zur Verfügung. Kunden und Teilnehmer müssen die geänderten Reglements einhalten, soweit die Änderungen angemessen und verhältnismäßig sind. Änderungen dürfen das erworbene Recht zur Teilnahme nicht wesentlich entziehen, keine wesentlich höheren verpflichtenden Kosten auferlegen, Erstattungs- oder Gutschriftrechte nicht wesentlich einschränken und eine beworbene Preisberechtigung nicht wesentlich verringern, es sei denn, die Änderung ist aus Sicherheitsgründen, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, aufgrund von Versicherungsanforderungen, Vorgaben des Veranstaltungsorts, Schutzgründen oder schwerwiegenden Gründen der sportlichen Integrität erforderlich. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung aus anderen Gründen bieten wir eine angemessene Abhilfe an.

    6. Verhaltenskodex und Verhalten

    6.1 Alle Teilnehmer, Kunden, Eltern, Erziehungsberechtigten und Gäste müssen sich respektvoll und sicher verhalten. Beleidigendes, bedrohendes, gewalttätiges, diskriminierendes, belästigendes, unsicheres, unsportliches oder betrügerisches Verhalten ist untersagt.

    6.2 Drohendes, beleidigendes, gewalttätiges oder sonst rechtswidriges Verhalten gegenüber Mitarbeitern von FKL, Offiziellen, Streckenposten, Mitarbeitern des Veranstaltungsorts, anderen Teilnehmern oder Zuschauern kann der Polizei gemeldet werden.

    6.3 Ein schwerer oder wiederholter Verstoß gegen diese Ziffer kann zur sofortigen Entfernung vom Gelände, Disqualifikation, Aberkennung von Meisterschaftspunkten, Ausschluss von künftigen Veranstaltungen oder Ablehnung künftiger Buchungen führen. Ist der Verstoß dem Kunden, Teilnehmer oder einer Begleitperson zuzurechnen, besteht kein Erstattungsanspruch.

    7. Klassen-, Meisterschafts- und Leistungseinteilung

    7.1 Wir dürfen Teilnehmer aus gerechtfertigten Gründen einer Klasse, Kategorie oder Meisterschaft zuteilen oder neu zuteilen, insbesondere wegen Alter, Gewicht, Größe, Lizenzstufe, Erfahrung, Leistung, Sicherheit, Teilnehmerzahlen, Streckenkapazität, behördlichen oder sportrechtlichen Anforderungen oder sportlicher Fairness. Die Entscheidung liegt im Ermessen von FKL.

    7.2 Wird ein Saisonticket-Inhaber wesentlich in eine andere Klasse, Kategorie oder Meisterschaft umgeteilt und ist die neue Klasse, Kategorie oder Meisterschaft kein angemessener gleichwertiger Ersatz für die ursprüngliche Buchung, bieten wir zunächst, soweit verfügbar, eine Umbuchung in eine angemessen gleichwertige Klasse, Kategorie oder Meisterschaft an. Ist kein angemessener gleichwertiger Ersatz verfügbar, kann der Saisonticket-Inhaber die Änderung entweder akzeptieren oder eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Veranstaltungen erhalten.

    7.3 Sportliche Entscheidungen, insbesondere Ergebnisse, Strafen, Punkte und Einladungen, werden nach den veröffentlichten sportlichen Reglements und den dort vorgesehenen Protest- oder Rechtsbehelfsverfahren getroffen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

    8. Termine, Veranstaltungsorte, Ablaufänderungen, Absage und höhere Gewalt

    8.1 Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Ankunftszeiten und Zeitpläne ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung oder späteren Veranstaltungsmitteilungen.

    8.2 Wir dürfen Ankunftszeiten, Ablauf, Zeitpläne, Formate, Veranstaltungsorte oder Termine angemessen ändern, wenn dies wegen Sicherheit, Streckenverfügbarkeit, Wetter, behördlicher Anordnung, regulatorischer Anforderungen, betrieblicher Gründe, Teilnehmerzahlen oder Umständen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs erforderlich ist.

    8.3 Geringfügige Änderungen, die die gebuchte Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Stornierung oder Erstattung.

    8.4 Wenn wir das Datum wesentlich ändern, die Veranstaltung außerhalb einer zumutbaren Nähe zum ursprünglichen Veranstaltungsort verlegen oder die gebuchte Veranstaltung absagen, bieten wir dem Kunden eine angemessene Ersatzmöglichkeit an, zum Beispiel die Teilnahme am neuen Termin, die Teilnahme am neuen Veranstaltungsort, die Umbuchung auf eine angemessen gleichwertige Veranstaltung oder eine Gutschrift. Ist keine angemessene Ersatzmöglichkeit verfügbar oder ist die angebotene Ersatzmöglichkeit dem Kunden unter den Umständen nicht zumutbar, kann der Kunde eine Erstattung des betroffenen Ticketpreises verlangen. Bei Saisontickets werden Erstattungen und Gutschriften anteilig für die betroffene(n) Veranstaltung(en) berechnet.

    8.5 Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, abgebrochen, verschoben oder wesentlich eingeschränkt werden, insbesondere aufgrund schwerer Witterung, Naturereignissen, epidemie- oder pandemiebedingter Maßnahmen, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsvorfällen, nicht von uns verursachten Streiks oder Aussperrungen, Streckenschließung, Energie- oder Versorgungsstörungen außerhalb unseres Einflussbereichs oder vergleichbarer Ereignisse außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle, sind wir für die Dauer des Hindernisses von der Pflicht zur Durchführung der betroffenen Veranstaltung befreit. In diesen Fällen haften wir nicht für Reise-, Unterkunfts-, Ausrüstungs- oder sonstige Folgekosten, entgangene Freude, entgangene Chancen, entgangene Preisberechtigung oder sonstige Folgeschäden. Unsere vorrangige Abhilfe besteht darin, eine angemessene Ersatzmöglichkeit anzubieten, zum Beispiel einen neuen Termin, die Umbuchung auf eine vergleichbare Veranstaltung, eine Ersatz-Session oder eine Gutschrift für eine zukünftige Veranstaltung. Barauszahlungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine Erstattung des betroffenen Ticketpreises oder des anteiligen Saisonticketbetrags erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder die Veranstaltung endgültig abgesagt wird und keine angemessene Ersatzmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Rücktritts oder sonstiger Leistungsstörungen, bleiben unberührt.

    8.6 Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten ersetzen wir nur, soweit eine Haftung nach Ziffer 12 besteht.

    8.7 Wesentliche Änderungen und Absagen teilen wir so bald wie zumutbar über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten mit.

    9. Kundenstornierung, Nichterscheinen und gesetzliches Widerrufsrecht

    9.1 Die Tickets berechtigen zur Teilnahme an Freizeitveranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfinden. Für Verbraucher besteht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, soweit der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

    9.2 Storniert der Kunde oder Teilnehmer, erscheint verspätet, versäumt das Briefing oder erscheint nicht, besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern diese AGB oder zwingendes Recht nichts anderes vorsehen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.

    9.3 Bei Einzeltickets besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Umbuchung oder Übertragung, wenn der Kunde oder Teilnehmer storniert, nicht erscheint, verspätet erscheint, die falsche Veranstaltung bucht oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen kann oder möchte, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Eine etwaige Kulanzentscheidung erfolgt freiwillig und einzelfallbezogen und begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

    9.4 Bei Saisontickets besteht nach Vertragsschluss kein freies Stornierungsrecht des Kunden. Kann ein Saisonticket-Inhaber an einer oder mehreren Veranstaltungen nicht teilnehmen, erscheint er nicht, erscheint er verspätet, bucht er die falsche Saison oder Klasse oder kann oder möchte er aus Gründen, die dem Kunden oder Teilnehmer zuzurechnen sind, nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Umbuchung, Übertragung oder Ersatzveranstaltung, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Eine etwaige Kulanzentscheidung erfolgt freiwillig und einzelfallbezogen und begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

    9.5 Soweit eine Erstattung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich geschuldet wird, erfolgt sie in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Bestätigung des Erstattungsanspruchs auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Wir dürfen vom Kunden angemessene Informationen verlangen, soweit diese für die Abwicklung der Erstattung erforderlich sind. Zwingende gesetzliche Rückzahlungsfristen bleiben unberührt.

    10. Meisterschaften, World Finals, Preise und Formula-4-Beurteilung oder gleichwertige Programme

    10.1 Meisterschaftsstrukturen, Punktesysteme, Teilnahmevoraussetzungen, Einladungsquoten und Preisdetails gelten nur, soweit sie für die betreffende Saison oder Veranstaltung vor dem Kauf oder vor Eintritt des Teilnehmers in die Meisterschaft veröffentlicht wurden.

    10.2 Ein Teilnehmer, der in eine niedrigere Klasse, Kategorie oder Meisterschaft wechselt, ist nicht berechtigt, in dieser niedrigeren Klasse, Kategorie oder Meisterschaft eine lokale Meisterschaft, einen World-Final-Titel oder einen FKL-Preis zu gewinnen, es sei denn, FKL bestätigt im Vorhinein ausdrücklich in Textform etwas anderes. Dies gilt, wenn der Wechsel auf Wunsch des Teilnehmers erfolgt oder weil der Teilnehmer die Anforderungen der höheren Klasse, Kategorie oder Meisterschaft nicht mehr erfüllt. FKL kann Ausnahmen zulassen, wenn der Wechsel aus Sicherheitsgründen, aufgrund von Alters- oder Klassenvoraussetzungen, aus medizinischen Gründen, aufgrund einer Einstufung durch den Veranstalter oder aus anderen objektiven Gründen erforderlich ist und die sportliche Fairness nicht beeinträchtigt.

    10.3 Einladungen zu World Finals richten sich nach veröffentlichten Punkten, Quoten, Teilnahme- und Sicherheitskriterien. Ein Anspruch auf einen World-Final-Platz besteht erst, wenn FKL die Einladung in Textform bestätigt.

    10.4 Sofern für die betreffende Saison kein abweichender Preisplan veröffentlicht wird, sind die vorgesehenen Preise für die Gewinner der FKL World Finals wie folgt:

    Bambino World Finals: 1. Platz - kostenlose nächste Saison, einjähriger FKL-Managementvertrag und individuelle Rennbekleidung; 2. Platz - 50 % Rabatt auf die nächste Saison und individuelle Rennbekleidung; 3. Platz - individuelle Rennbekleidung.

    Cadet und Cadet Light World Finals: 1. Platz - kostenlose nächste Saison, einjähriger FKL-Managementvertrag und individuelle Rennbekleidung; 2. Platz - 50 % Rabatt auf die nächste Saison und individuelle Rennbekleidung; 3. Platz - individuelle Rennbekleidung.

    Junior und Junior Light World Finals: 1. Platz - Einladung zum F4 Beurteilung Tag (bei Erfüllung der Altersvoraussetzungen, falls die Altersvoraussetzungen nicht erfüllt werden, erhält der FKL Junior oder Junior Light World Champion eine kostenlose Saison,), FKL-Managementvertrag für ein Jahr und individuelle Rennbekleidung; 2. Platz - 50 % Rabatt auf die nächste Saison und individuelle Rennbekleidung; 3. Platz - individuelle Rennbekleidung.

    Ergebnisse lokaler Meisterschaften können zur Qualifikation oder Einladung zu den World Finals herangezogen werden; die in dieser Klausel genannten Preise werden jedoch nur aufgrund des jeweiligen Ergebnisses bei den World Finals vergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

    10.5 Ein als Preis gewährter FKL-Managementvertrag unterliegt gesonderten schriftlichen Bedingungen, die dem jeweiligen Gewinner zur Verfügung gestellt werden. Bei Gewinnern unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Sofern in dem gesonderten Managementvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, der Abschluss eines FKL-Managementvertrags keine Garantie für eine Anstellung, ein Sponsoring, die Teilnahme an Rennen, bezahlte Cockpits, Einkommen oder andere spezifische kommerzielle Möglichkeiten.

    10.6 Der F4-Preis sowie alle damit verbundenen Beurteilungs-, Test-, Teamplatzierungs-, Lizenz-, Versicherungs-, Sicherheits-, Verhaltens- und Teilnahmevoraussetzungen unterliegen gesonderten F4-Preisbedingungen. Diese gesonderten Bedingungen gelten nur für Fahrer, die für die betreffende F4-Beurteilung oder Preisverfahren ausgewählt oder eingeladen werden. Die Beschreibung des F4-Preises in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert nicht, dass ein Teilnehmer ausgewählt, bewertet, mit dem Preis ausgezeichnet oder zur Teilnahme an einem Formel-4-, Single-Seater- oder vergleichbaren Programm zugelassen wird.

    10.7 Die Teilnahmeberechtigung für den F4-Preis setzt alle folgenden Bedingungen voraus: Teilnahme an mehr als 50 % der FAT Karting League Championship-Veranstaltungen; Altersbeschränkung: der Gewinner 2026 muss am 01.04.2026 mindestens 14 Jahre alt sein; Teilnehmer dürfen nicht zuvor in F4 oder einer anderen FIA-sanktionierten Automobilmeisterschaft gefahren sein (FAT Karting League behält sich das Recht vor, einen Fahrer auszuschließen, wenn FAT Karting League feststellt, dass dessen Vorerfahrung ihm einen Vorteil verschafft, der dem Geist des Preises widerspricht)

    10.8 Der F4-Preis ist eine vollständige FIA British Formula 4 Saison im Jahr 2027, einschließlich ARDS-Test, Versicherung für Schäden und Selbstbeteiligung, Rennbekleidung, Vorsaisontests, Teamkosten für rennbezogene Aktivitäten und Meisterschafts-Nenngelder. Der Preis schließt Transport, Verpflegung und Unterkunft für Tests und Rennen sowie Pass- und/oder Visakosten für die Teilnahme an Veranstaltungen aus.

    10.9 Eine Auswahl von Junior-Fahrern, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, wird nach den World Finals ausgewählt. Dies umfasst den Gewinner des Junior und Junior Light World Final, sofern er die Altersvoraussetzungen erfüllt. Eingeladene Junior-Fahrer nehmen an einem Beurteilung Tag teil und werden von Motorsportexperten bewertet. Der Preis wird an den Fahrer vergeben, der über mehrere Kriterien hinweg die höchste Punktzahl erzielt. FAT Karting League behält sich das Recht vor, den Preis nicht zu vergeben, wenn kein Fahrer die vom Team festgelegten Sicherheits- und/oder Leistungsstandards erfüllt.

    10.10 Der Gewinner des Preises muss alle vom Team festgelegten erforderlichen Vorsaisontests absolvieren. FAT Karting League behält sich das Recht vor, den Gewinner während der Saison wegen Leistungsdefiziten, Krankheit oder Verletzung oder wegen Verhaltens, das die Organisation oder ihre Partner in Verruf bringt, zu ersetzen.

    10.11 FAT Karting League behält sich das Recht vor, den Preis von der FIA British F4 Championship auf eine alternative Rennserie zu ändern.

    11. Schutz, Schutzkonzept, Wohlergehen und Foto-, Film- und Tonaufnahmen

    11.1 FKL verpflichtet sich zur angemessenen Sicherheit, einschließlich gesetzlich vorgesehenen Schutzprozessen für Minderjährige und schutzbedürftige Personen.

    11.2 FKL kann Schutzkonzepte - oder Wohfühl-Ansprechpartner für Veranstaltungen benennen und angemessene Schutzmaßnahmen treffen, wenn Wohlergehen- oder Kinderschutzbelange betroffen sind.

    11.3 Eltern und gesetzliche Vertreter bleiben für die Beaufsichtigung Minderjähriger verantwortlich, sofern mit FKL nicht in Textform eine andere Regelung vereinbart wurde.

    11.4 Im Rahmen der Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen Teilnehmer oder Begleitpersonen erkennbar sein können. Diese Aufnahmen können zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der FAT Karting League verwendet werden, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

    12. Haftung

    12.1 Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder schließt unsere Haftung aus für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie oder für sonstige Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden darf.

    12.2 FKL haftet insbesondere nicht für Verletzungen, Tod, Verluste oder Schäden, die ausschließlich durch eigene Fahrlässigkeit des Teilnehmers, unsicheres Verhalten, Regelverstöße, Nichtbefolgung von Anweisungen, Nichtoffenlegung relevanter medizinischer Informationen, Verwendung nicht regelkonformer Ausrüstung oder sonstiges Verhalten im Verantwortungsbereich des Teilnehmers verursacht werden. Trägt das Verhalten des Teilnehmers zu der Verletzung, dem Tod, dem Verlust oder dem Schaden bei, wird die Haftung von FKL nach Maßgabe des anwendbaren Rechts gemindert. Diese Klausel beschränkt oder schließt die Haftung von FKL für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FKL beruhen, sowie sonstige gesetzlich nicht ausschließbare oder nicht beschränkbare Haftung nicht ein bzw aus.

    12.3 Bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen der Ziffer 12.1.

    12.4 Vorbehaltlich Ziffer 12.1 haften wir nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit in Bezug auf nicht wesentliche Vertragspflichten verursacht wurden.

    12.5 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

    13. Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

    13.1 Beschwerden sind an hallo@fat-kartingleague.com oder an die in unserem Impressum genannten Kontaktdaten zu richten. Wir bestätigen den Eingang von Beschwerden innerhalb von fünf Werktagen und bemühen uns, innerhalb von vierzehn Werktagen inhaltlich zu antworten.

    13.2 Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht in einem Einzelfall zwingendes Recht eine Teilnahme verlangt.

    13.3 Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht unmittelbar beigelegt werden, erteilen wir die nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erforderlichen Informationen, soweit zwingend anwendbar.

    14. Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die jederzeit unter Privacy Policy & Terms | FAT Karting League abrufbar ist.

    15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    15.1 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

    15.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Diese AGB entziehen Verbrauchern keine zwingenden Verbraucherschutzrechte, die am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers gelten.

    15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Anschrift: Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Wir dürfen auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand klagen.

    16. Schlussbestimmungen

    15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

    15.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

    15.3 Der Kunde muss vor Abgabe der Bestellung die Möglichkeit haben, diese AGB abzurufen, zu speichern und auszudrucken. Die anwendbaren Vertragsbedingungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, zum Beispiel als PDF-Download, E-Mail-Anhang oder in einem sonstigen dauerhaften Format über die Ticketing-Plattform.

    15.4 Mit dem Kauf eines Tickets bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung gestellten Veranstaltungs-, Sicherheits-, sportlichen und technischen Regeln gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt der gesetzliche Vertreter die Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen und zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    15.5 Die Datenschutzerklärung ist über die Website abrufbar und wird dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.